Die reine Beitragszusage, die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz in Deutschland eingeführt werden soll, darf kein Privileg der Tarifpartner sein. Diese Auffassung vertritt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) anlässlich der laufenden Beratungen zum Gesetzentwurf.
Anderenfalls werde das Ziel dieser Gesetzesänderung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Klein- und Mittelbetrieben zu verbessern, nicht erreicht.
„Wenn am morgigen Freitag der Bundesrat auf seiner 953. Sitzung über den Gesetzentwurf berät, sollte in seinem Beschluss die Aufforderung enthalten sein, den nicht tarifgebundenen Betrieben einen leichteren Zugang zur reinen Beitragszusage zu verschaffen und damit auch diesen Unternehmen eine Enthaftung zu ermöglichen“, sagte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.
Bereits in den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse, die sich mit dem Entwurf befasst haben, sei die Bitte enthalten, im Gesetzgebungsverfahren für nichttarifgebundene Betriebe einen grundsätzlichen Anspruch auf Aufnahme in Versorgungseinrichtungen mit reiner Beitragszusage einzuführen.
Befürchtungen des Arbeitsministeriums unbegründet
„Für den Verzicht auf das Tarifprivileg bei der reinen Beitragszusage gibt es gute Argumente. So hat der Sozialbeirat, der nun keineswegs im Verdacht übermäßiger Unternehmerfreundlichkeit steht, in seinem aktuellen Gutachten zum Rentenversicherungsbericht die Auffassung vertreten, dass tariflose Branchen oder Bereiche bei der vorgelegten Gesetzesfassung die neuen Möglichkeiten nicht werden nutzen können“, begründete Morgenstern die DIA-Forderung.
Das vom Arbeitsministerium befürchtete „Wildwest“, das ausbreche, wenn die Beitragszusage nicht ausschließlich von den Tarifpartnern vereinbart werden darf, sei eine Fiktion. Überbetriebliche Pensionsfonds, die schon Erfahrungen mit nichtversicherungsförmigen Zusagen haben, seien durchaus in der Lage, auch ohne Vorgaben von Tarifpartnern einen funktionierenden Risikoausgleich im Kollektiv zu organisieren, so das DIA. (kb)
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