Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zum geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetz veröffentlicht. In einigen Punkten sieht die Länderkammer offenbar noch Nachbesserungsbedarf.
In der Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung, inwieweit eine Reduzierung der hundertprozentigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten ermöglicht werden kann.
Außerdem sollen Direktversicherer nach Wahl der Tarifparteien Voll- oder Teilgarantien garantieren können. Ein vollständiges Garantieverbot sei bei Direktversicherungen nicht erforderlich und würde zudem den Spielraum der Tarifvertrags- beziehungsweise Betriebsparteien einschränken, so die Länderkammer. Sie könnten dann nicht mehr wählen, ob und inwieweit sie bei der Durchführung der reinen Beitragszusage eine Garantieübernahme durch die Versorgungsträger vorsehen wollen.
Zudem bitte der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine deutlichere Anhebung und eine Dynamisierung der Riester-Zulagen erfolgen kann. (kb)
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