Bei der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer, die in kleinen und mittleren Unternehmen aus eigenem Entgelt eine Betriebsrente aufbauen, fehlen entweder einige der erforderlichen Dokumente oder die Vereinbarungen weisen beträchtliche Mängel auf. Dies ergab eine Auswertung von rund 1.000 bAV-Verträgen durch die Rentenberatungsgesellschaft bbvs.
Demnach war in neun von zehn Fällen die Entgeltumwandlungsvereinbarungen fehlerhaft oder gar nicht vorhanden. Bei 60 Prozent der untersuchten Vereinbarungen fehlten die Vertragsdokumente für die Direktversicherung oder Pensionskasse.
In 95 Prozent der Fälle gab es keine Dokumentation der Beratung. Bei der Hälfte der Verträge war der Ablauf der Versicherung nicht mit dem tatsächlichen Rentenalter synchronisiert. Bei einem Viertel wichen Daten im Antrag, in der Entgeltumwandlungsvereinbarung und in der Police voneinander ab.
Haftungsansprüche der Arbeitnehmer möglich
Falsche Überschusssysteme in der Anwartschafts- und Rentenphase, falsche Buchung der bAV auf der Gehaltsabrechnung und die fehlerhafte Behandlung von eingeschlossenen Zusatzversicherungen sind laut bbvs-Auswertung weitere Fehler, die in den untersuchten bAV-Verträgen immer wieder zu finden waren.
„Eine völlig fehlerfreie Entgeltumwandlung muss man mit der Lupe suchen. Viele Unternehmen sitzen daher auf einer Zeitbombe, die zu erheblichen Haftungsansprüchen der Arbeitnehmer sowie finanziell belastenden Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann“, sagte bbvs-Geschäftsführer Karsten Rehfeldt. (kb)
Foto: Shutterstock