Betriebsrenten-Reform: Entlastung für Arbeitgeber, Garantien für Arbeitnehmer

An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, welchen Anspruch das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat: Es geht um den sozialpolitischen Auftrag, Altersarmut von Gering- und Durchschnittsverdienern, also für Millionen von Menschen in Deutschland, zu vermeiden und eine verlässliche Rente lebenslang zu bieten.

Das bedeutet Planungssicherheit, die Vertrauen schafft und somit eine unerlässliche Basis für die soziale Sicherung darstellt. Gerade deshalb halte ich lebenslange Garantien mit einem garantierten Mindestniveau, insbesondere für die Rentenbezugsphase, weiterhin für essentiell wichtig.

Plädoyer für Voll- und Teilgarantien

Oder möchte sich wirklich jemand bewusst auf das Risiko einlassen, dass seine Rente im Alter abgesenkt werden könnte? Es sind Zweifel angebracht, ob mit diesem Modell tatsächlich diejenigen Menschen erreicht werden können, die jeden Euro am Monatsende zweimal umdrehen müssen.

Wenn wir ihnen also die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen wollen, braucht es darum auch zwingend das Versprechen auf eine lebenslange, monatlich garantierte Rente.

Ähnliche Gedanken mögen den Bundesrat bewegt haben, als er im Februar den völligen Verzicht auf Garantien bei Direktversicherungen ablehnte und für Voll- und Teilgarantien als Alternative plädierte, um Spielraum für alle Seiten zu schaffen.

Das wäre auf jeden Fall ein Ansatz, dem durchaus Chancen einzuräumen sind, die Verbreitung der bAV substantiell zu fördern und damit mehr Menschen eine finanzielle Basis für ihren Lebensabend zu bieten.

Der Autor Hubertus Harenberg ist Mitglied des Vorstands der Swiss Life Pensionsfonds AG.

Foto: Swiss Life Pensionsfonds AG

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