Lebensversicherungen dürfen ihre Bewertungsreserven – also Kursgewinne aus der Anlage von Wertpapieren – weitgehend behalten und müssen sie nur in geringem Umfang an die jetzt ausscheidenden Kunden ausschütten.
Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden und eine Klage des Bundes der Versicherten (BdV) zurückgewiesen. Der BdV kündigte an, gegen die Entscheidung weiter rechtlich vorzugehen.
BdV: Verfassungswidrige Rechtsänderung
Das Landgericht erklärte, wegen der niedrigen Zinsen habe die konkrete Gefahr bestanden, dass einige Lebensversicherer ihre vertraglich zugesagten Garantiezinsen nicht mehr erwirtschaften konnten. Deshalb sei das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das Ausschüttungen kappt, nicht zu beanstanden.
„Es ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch diese Neufassung gewichtige Interessen des Allgemeinwohls verfolgte“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der BdV dagegen hält die Rechtsänderung für verfassungswidrig. Weil die Kapitalgewinne mit den Geldern der Kunden erwirtschaftet worden seien, müssten sie daran beteiligt werden. Im konkreten Fall ging es um gut 2600 Euro.
Bis zum Bundesverfassungsgericht
Der BdV plant nun den Gang zum Bundesgerichtshof – und sollte dies nicht funktionieren, die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher, betont: „Wir setzen darauf, dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht den Verbrauchern wieder zur Seite springt und den Gesetzgeber zur Korrektur dieses verbraucherfeindlichen Gesetzes ermahnt.“
Die Wirksamkeit des LVRG solle 2018 evaluiert werden. Dem BdV zufolge gibt es „bereits jetzt deutliche Anzeichen, dass mehrere Ziele des Gesetzes nicht erreicht wurden.“ (dpa-Afx/nl)
Foto: Shutterstock