Die im Rahmen des BRSG beschlossenen Maßnahmen bieten sehr viele Chancen für die Beratung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wichtig ist dabei die qualifizierte Beratung in der neuen und der bestehenden bAV-Welt. Die Wald-Kolumne
Nach langer Vorbereitungszeit ist es in wenigen Tagen endlich soweit und das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Zielsetzung der Politik lautete im Vorfeld ganz klar, der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu mehr Gewicht im Drei-Schichten-Modell zu verhelfen und damit die Verbreitung unter den Arbeitnehmern spürbar zu verbessern.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer deutlichen Anhebung der bAV-Beteiligung bei Gering- und Durchschnittsverdienern. Dafür sind die kleinen und mittleren Unternehmen besonders gefragt, bieten hier doch viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersversorgung als Lösung überhaupt nicht, oder nur in unzureichender Form an.
Sehr viele Chancen für die Beratung
Das liegt oftmals aber nicht am fehlenden Willen der Unternehmer, sich zu engagieren. Unserer Erfahrung nach besteht häufig eine unberechtigt hohe Sorge vor dem administrativen Aufwand sowie die Einschätzung, eine bAV sei für die Mitarbeiter zu unattraktiv und daher auch schwer bis gar nicht zu vermitteln.
Diesem Eindruck gilt es nun entschieden entgegenzutreten. Schließlich bieten die jetzt von der Politik beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des BRSG sehr viele Chancen für die Beratung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wichtig ist dabei die qualifizierte Beratung in der neuen und der bestehenden bAV-Welt.
Sozialpartnermodell wird Realität
Die wesentliche Neuerung, die im Vorfeld des BRSG für hohe Aufmerksamkeit sorgte, ist das sogenannte Sozialpartnermodell. Es sieht im Kern die Einführung einer reinen Beitragszusage ohne jegliche Garantien vor. Betont werden dabei die Chancen auf eine höhere Performance. Das Ergebnis der Kapitalanlage ohne Garantien kann dabei für den Arbeitnehmer jedoch nicht nur höher, sondern auch niedriger als erwartet ausfallen.
Einen weiteren Baustein stellt das so genannte Opting-out dar: Dabei wird zusammen mit einem neuen Arbeitsverhältnis automatisch eine betriebliche Altersversorgung über eine Entgeltumwandlung eingerichtet. Ziel ist es, dem Arbeitnehmer durch diesen Automatismus die Entscheidung für die Vorsorge zu erleichtern: So muss er zukünftig aktiv dieser Vorsorgeform widersprechen, statt sie, wie aktuell üblich, aktiv zu beantragen.
Seite zwei: Update für die bestehende bAV-Welt