Irrtum 4: BU-Policen sind unnötig kompliziert
Zwar seien BU-Produkte tatsächlich sehr komplex – dies sei allerdings der Tatsache geschuldet, dass die BU eine vom Einzelfall geprägte Versicherung ist. Aus diesem Grund verwendeten die Versicherungsbedingungen übergreifende Formulierungen und Beschreibungen. So könnten sich zum Beispiel Berufe im Zeitverlauf wandeln und Krankheiten bei verschiedenen Personen unterschiedliche Auswirkungen haben. Dieser Individualität müsse Rechnung getragen werden.
Irrtum 5: Auf den Staat ist Verlass
Im Jahr 2001 wurde das heute bestehende System aus gesetzlicher Erwerbsminderungsrente (EMR) und privater BU-Vorsorge eingeführt. Die EMR stelle in diesem Zusammenhang nur eine Mindestabsicherung dar. Zu Recht stehe ein erneutes Engagement des Staates beim Berufsunfähigkeitsschutz nicht zur Debatte, denn: Aufgabe des Sozialstaates sei zwar die Bereitstellung einer Grundabsicherung gegen das Erwerbsunfähigkeitsrisiko, nicht aber die Absicherung des individuellen Berufsstatus. Von Fürstenwerth führt in diesem Zusammenhang das Beispiel der Krankenschwester an, die die Leistung für den Chefarzt mitfinanziert. Dies könne nicht Anspruch des Solidarprinzips sein. (nl)
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