Das Garantieverbot der „neuen“ betrieblichen Altersversorgung (bAV) sorgte in einer Podiumsdiskussion auf der DKM in Dortmund für heftige Debatten.
Das neue Modell sieht vor, dass Unternehmen künftig nicht mehr garantieren müssen, dass Betriebsrenten in einer bestimmten Höhe ausgezahlt werden. Eine reine Zusage über die Höhe der Beiträge soll genügen, wenn sich die Sozialpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, darauf verständigen.
Aus Sicht von Dr. Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), ist es nicht richtig, ganz auf die Garantien zu verzichten, vielmehr sollte der Wettbewerb das Angebot und die Nachfrage nach Garantien regeln.
„Verzerrter Wettbewerb“
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) sieht das anders.
Er sprach von einem „verzerrten Wettbewerb“ durch die Garantien, die Versicherer wollten unbedingt ihr Alleinstellungsmerkmal behalten. Die bAV-Reform sei deshalb ein „Meilenstein“. Das Garantieverbot werde den Wettbewerb stärken, nicht schwächen. (kb)
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