bAV-Durchführungswege: Berater profitieren von Koexistenz

Leider, und hier ist der Kritik beizupflichten, werden jedoch viele Arbeitgeber nicht alle bAV-Fragen in ihrem Unternehmen mit einem solchen einfachen Modell beantworten können.

Knackpunkt Steuer- und Beitragsrecht

Ursache hierfür ist das Steuer- und Beitragsrecht. Denn die neuen reinen Beitragszusagen sind pro Begünstigtem steuerlich lediglich bis zu einer Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Schon ab vier Prozent der BBG werden übersteigende Altersversorgungsprämien sozialversicherungspflichtig.

Tatsächlich aber würden für eine betriebseinheitliches, gutes Versorgungssystem häufig Prämien von bis zu 15 Prozent der BBG benötigt. Unternehmen kommen daher nicht umhin, für höhere Versorgungsleistungen zusätzlich auf andere Durchführungswege auszuweichen, für die diese steuer- beziehungsweise beitragsrechtliche Limitierung nicht greift, also zum Beispiel Unterstützungskassen oder Direktzusagen.

Nebeneinander mehrerer Durchführungswege

Somit wird es wohl auch künftig zu einem Nebeneinander mehrerer Durchführungswege kommen. Und damit bleibt ein gutes Stück der Komplexität der bAV in den Unternehmen erhalten. Insoweit ist die Kritik berechtigt.

Seite drei: Hohe Bedeutung des bAV-Beraters

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