Die elektronische Steuererklärung erleichtert den Erstellungsaufwand deutlich – trotzdem sollten Steuerpflichtige aufmerksam sein und genau hinsehen. Der Finanzvertrieb MLP gibt Tipps, wie man Versicherungsbeiträge richtig geltend macht.
In der aktuellen Ausgabe des MLP-Magazins gibt der Finanzvertrieb Tipps, wie Versicherungsbeiträge bei einer elektronisch erstellten Steuererklärung richtig geltend gemacht werden.
Zwar würden die Daten aus der letzten Steuererklärung automatisch übernommen und auf Falscheingaben werde hingewiesen, trotzdem sollten Steuerpflichtige aufmerksam sein und genau hinschauen – denn ist die Erklärung erst einmal abgeschickt, könnten keine Korrekturen mehr durchgeführt werden.
Aufwendungen für Ehegatten und Kinder berücksichtigen
Bei der steuerlichen Geltendmachung von Versicherungsverträgen müsse laut MLP Folgendes beachtet werden: Angestellte könnten Beiträge zu Kranken- und Pflegepflichtpolicen von 1.900 Euro, Selbstständige von 2.800 Euro, ansetzen. Hierfür seien die Zeilen 12 bis 45 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ vorgesehen.
Bei höheren Beiträgen könne der Gesamtbetrag angesetzt werden. Auch die Aufwendungen für Ehegatten und Kinder seien zu berücksichtigen.
Blieben die Steuerzahler unter dem Maximalbetrag der Beiträge zu Kranken- und Pflegepolicen, könnten sie weitere Versicherungen geltend machen. Hierzu zählten beispielsweise BU– oder Unfallpolicen. Diese seien in die Zeilen 49 und 50 einzutragen.
Der Finanzvertrieb weist zudem darauf hin, dass bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, der jeweilige Höchstbetrag verdoppelt wird. (nl)
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