Elternunterhalt: Zehn Situationen, in denen Kinder nicht zahlen müssen

3. Schwere Verfehlung

Hiermit sind schwere Gewalt oder gar sexuelle Misshandlungen gemeint. Auch diese müssen belegt werden. Wer sein Kind bei den Großeltern zurücklässt und auswandert, kann keine Zahlung des Kindes verlangen (BGH vom 19.5.2004 – Az. XII ZR 304/02).

Ähnliches kann gelten, wenn jeder Kontakt zum eigenen Kind Jahrzehnte lang und einseitig verweigert wurde (BGH vom 12.2.2014 – Az. XII ZB 607/12).

4. Grundsicherung

Hier handelt es sich um das so genannte „Hartz IV für Rentner“. Es soll unabhängig von der Pflegebedürftigkeit den Lebensunterhalt sichern und muss nicht zurückgezahlt werden.

Grundsicherung ist aktiv beim Sozialamt zu beantragen und wird an Rentner auch während der Zeit der Pflegebedürftigkeit gezahlt. Nur wenn das Kind über ein Jahresgehalt von über 100.000 Euro verfügt oder Vater oder Mutter grobe Fahrlässigkeit beim Umgang mit Geld nachgewiesen wird, muss zurückgezahlt werden.

5. Kind ist selbst nicht vermögend

Das Kind muss seine Vermögensverhältnisse offenlegen: Eine Immobilie, eine Reserve von circa 25.000 Euro und angemessene eigene Altersvorsorge steht ihm zu. Wer mehr hat, wird zur Kasse gebeten.

Daher gilt, die eigene Altersvorsorge zu überprüfen: Fünf Prozent des Bruttos auf die Berufsjahre gerechnet und mit vier Prozent kapitalisiert gilt bei Angestellten als angemessen.

Dabei kommen bei einem 50-jährigen Kind mit 30 Berufsjahren schnell ein Betrag von 100.000 Euro Altersvorsorge zustande. Wer Schulden hat oder Vermögen nicht ansammelt, kann nicht zur Zahlung herangezogen werden.

6. Durch Heirat mehr finanzieller Spielraum

Auch die Einkünfte des Kindes zählen in die Berechnung des Elternunterhaltes. Dabei gilt für Verheiratete ein verfügbares Einkommen von 3.240 Euro, für Singles hingegen nur 1.800 Euro.

Wer in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und Kinder erzieht, kann auch den höheren Freibetrag erhalten (BGH vom 9.3.2016 – Az. XII ZB 693/14).

Seite drei: Nur leibliche Kinder und Adoptivkinder werden herangezogen

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments