Auch Frührentner können seit Jahresbeginn mit freiwilligen Zusatzbeiträgen ihr Altersgeld aufstocken. Dies hat die Deutsche Rentenversicherung der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) bestätigt.
Demnach ist in dem neuen Flexi-Rentengesetz ein Passus versteckt, der es Frührentnern erlaubt, mit freiwilligen Zusatzbeiträgen ihre Rentenansprüche aufzustocken und so Abschläge von der Rente bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand auszugleichen.
Wie die „SZ“ weiter berichtet, steht die Möglichkeit, als Frührentner freiwillige Beiträge zu leisten, nach Angaben der Behörde drei Gruppen erstmals offen: schwerbehinderten Menschen, langjährig Versicherten, die nach 35 Beitragsjahren vorzeitig ihre Altersrente beziehen, und langjährig Versicherten mit 45 Beitragjahren.
Sie könnten bis zum Ablauf des Monats, in dem sie ihre Regelaltersgrenze erreichen, freiwillige Beiträge zahlen. Diese ließen sich in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres für das zurückliegende Jahr überweisen, so die „SZ“ unter Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung. (kb)
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