Fondspolicen: Zusatzqualifikation für Versicherungsvermittler?

Derzeit wird heftig darüber diskutiert, inwieweit fondsgebundene Versicherungen eine Wertpapieranlage sind. Jene die das befürworten, verlangen eine andere Form der Qualifikation als jene, die Versicherungsvermittler oder -berater gemeinhin besitzen. 

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Rolf Tilmes, FPSB, fordert zusätzlichen Sachkundenachweis bei Vermittlung von Fondspolicen.

„Versicherungsvermittler- und berater, die zu fondsgebundenen Policen sprechen wollen, sollten unbedingt eine Zusatzqualifikation erwerben“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).

Während die Versicherungsbranche eine zusätzliche Ausbildung sowie Qualifikationsnachweise strikt ablehne, halte der FPSB Deutschland genau das für dringend erforderlich. „Aus unser Sicht ist eine fondsgebundene Versicherung im Prinzip eine Wertpapieranlage, deren Hintergrund durch eine Versicherungskonstruktion gestaltet wird“, erläutert Tilmes. „Daher wird die Rendite der Fondspolice wesentlich durch die Wertpapieranlage bestimmt.“

Bei Fondspolicen steht Kapitalbildung im Vordergrund

Es wäre nach Ansicht des FPSB Deutschland daher falsch und fahrlässig, wenn Versicherungsvermittler beziehungsweise -berater keine Sachkunde in der Anlageberatung vorweisen können, aber trotzdem zu fondsgebundenen Versicherungen beraten. „Das ergibt sich auch aus den Beobachtungen des Alltaggeschäfts“, ergänzt Tilmes. Denn in der Praxis stehe bei der Vermittlung von Fondspolicen häufig nicht die Absicherung von Risiken, sondern vielmehr die Kapitalbildung im Vordergrund.

Versicherungsmakler sollten sich aus diesem Grund verbindlich und regelmäßig zum Thema Geldanlage weiterbilden, bevor sie zu Altersvorsorge-Produkten wie einer fondsgebundenen Versicherung beraten, fordert Tilmes.

Risiko einer haftungsrelevanten Falschberatung

Nach Meinung des FPSB wird die Debatte über eine Zusatzqualifikation aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Fondspolicen infolge des Zinstiefs. Anleger könnten bei Fondspolicen in der Regel über die Anlage mitbestimmen, indem sie zwischen verschiedenen Investmentfonds wählen und auch das Risikoprofil während der Laufzeit veränderten.

„Dafür ist jedoch komplexes Wissen notwendig, über das der Kunde und auch der klassische Versicherungsverkäufer in der Regel gar nicht verfügen können“, sagt der FPSB-Vorstand. Es bestehe die Gefahr einer haftungsrelevanten Falschberatung. (fm)

Foto: FSPB

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