Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Fitness-Armbänder, Smartwatches und Fitness-Apps unter die Lupe genommen. Wegen Mängeln beim Datenschutz haben die Verbraucherschützer neun Anbieter sogenannter Wearables und Apps abgemahnt.
„Unsportlich“ lautet das Urteil der Marktwächter von der Verbraucherzentrale NRW über die getesteten Fitness-Apps und Wearables. Die Verbraucherschützer haben bei vielen der Produkte erhebliche Datenschutz-Mängel fetsgestellt. Neun Anbieter wurden abgemahnt.
Demnach werden bei den meisten untersuchten Apps zahlreiche Nutzerdaten, unter anderem auch sensible Gesundheitsdaten, an Anbieter gesendet. Die technische Prüfung der Marktwächter habe ergeben, dass für Nutzer von Wearables und Fitness-Apps eine Kontrolle über die eigenen Daten kaum möglich sei.
Von den Apps, die zum Betrieb eine Verbindung zum Internet aufbauen (20 von 24), sei keine auch ohne Netzanbindung nutzbar. Die gesammelten Daten werden zur Verarbeitung vom Smartphone an Server des Anbieters gesendet.
Apps übertragen auch Gesundheitsdaten
Die Mehrzahl der untersuchten Apps (20 von 24) versendet demnach auch zahlreiche Gesundheitsdaten. Nach Ansicht der Verbraucherschützer kann das zwar notwendig sein, damit die App funktioniert, dass 15 dieser 20 Apps aber auch Daten zum Nutzungsverhalten übertragen, sei für die „reine Funktionalität der App vermutlich nicht nötig“.
Für Nutzer sei es zumindest teilweise möglich die Datenübertragung an die Anbieter zu kontrollieren, indem sie die App-Berechtigungen deaktivieren.
„Wer sich um die Verwendung seiner Daten sorgt, sollte den Apps Berechtigungen entziehen“, empfehlen die Verbraucherschützer. Das sei aber nicht bei allen Smartphone-Betriebssystemen möglich. Zudem verlieren die Apps ohne bestimmte Berechtigungen demnach auch Funktionen.
Seite zwei: Datenversand auch an Drittanbieter