Eine wirklich gute Absicherung sollte über dem Mittelwert liegen. Bedeutsam für die Bewertung der Gliedertaxe sind neben individuellen Präferenzen das berufliche und private Umfeld des zu Versichernden.
Die angegebenen Werte in der Grafik beziehen sich immer auf die vollständige Funktionsunfähigkeit oder den Verlust. Bei einer teilweisen Schädigungen wird der Prozentsatz entsprechend anteilsmäßig festgesetzt.
Leistungen bei Organschäden unklar
Nachteilig für Versicherte: Leistungen aufgrund von Organschäden nach einem Unfall sind bei rund zwei Drittel der Tarife nicht klar geregelt oder nur in unzureichendem Umfang in der Gliedertaxe enthalten.
Tarife, die Schäden an Organen infolge eines Unfalles absichern, bemessen in ihrer Gliedertaxe üblicherweise Milz und Gallenblase mit jeweils zehn Prozent, Niere, Darm und Magen mit jeweils 20 Prozent und einen Lungenflügel mit 30 Prozent.
Autorin Ellen Ludwig ist Geschäftsführerin von Ascore Das Scoring.
Foto: Ascore/Shutterstock
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