Wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mitteilt, sieht er sich durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) bestätigt. Wichtige Forderungen des BVK seien umgesetzt worden; dennoch bestehe Nachbesserungsbedarf.
Der BVK äußert sich in einer Stellungnahme positiv über den Entwurf zur IDD-Umsetzung in deutsches Recht, der am 18. Januar das Bundeskabinett passiert hat.
In der Überarbeitung des Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sind demnach zentrale Forderungen des Vermittlerverbands berücksichtigt worden.
BVK: Bedeutendes Etappenziel erreicht
Laut BVK sind im Kabinettsentwurf das Provisionsabgabeverbot, die Verankerung der Provision als Leitvergütung, die Bestätigung der Transparenzvorschriften sowie die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf den Internetvertrieb bekräftigt worden. Damit sei ein bedeutendes Etappenziel erreicht.
„Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere wichtige Teile unserer Anregungen aufgenommen“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz den Regierungsentwurf. Der Verband begrüßt demnach insbesondere, dass Versicherungsmakler im gewerblichen Bereich auch künftig Nettotarife gegen Honorar vermitteln dürfen.
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