VSAV: Honorarvereinbarungen könnten durch IDD-Umsetzung unwirksam werden

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der IDD überprüft. Sollte das Gesetz in dieser Fassung in Kraft treten, wären nach dem 18. Januar 2017 von Maklern geschlossene Honorarvereinbarungen unwirksam, warnt der VSAV.

IDD Honorarvereinbarung
Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form in Kraft treten, wären laut VSAV alle nach dem 18. Januar 2017 geschlossenen Honorarvereinbarungen unwirksam.

Der VSAV-Netzwerkpartner und Bank- und Kapitalmarktrechtler Jens Reichow aus Hamburg hat den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) unter die Lupe genommen.

Honorarvereinbarungen könnten unwirksam werden

Dieser sieht demnach vor, dass nur bis zum 18. Januar 2017 geschlossene Honorarvereinbarungen mit Verbrauchern Bestandsschutz genießen. Nach Ansicht Reichows ist es Maklern zwar auch weiterhin erlaubt, gegen Honorar für Verbraucher tätig zu werden.

Sollte das Gesetz jedoch in seiner jetzigen Form in Kraft treten, wären alle nach dem 18. Januar 2017 geschlossenen Vereinbarungen unwirksam. Aus diesen Vereinbarungen könnten Vermittler dann keine Vergütungsansprüche mehr für eine zukünftige Tätigkeit begründen.

Seite zwei: VSAV sieht keine Verbesserungen für den Verbraucherschutz

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