Nach Einschätzung des VSAV ist damit die vom Gesetzgeber angestrebte Trennung von Provisionen und Honoraren praktisch bereits eingeführt. Das könne nicht im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes sein, moniert die Vereinigung.
„Wer die unabhängige Beratung und Vermittlung stärken will, sollte die Honorarberatung und Vermittlung für den Verbraucher über die unabhängigen Maklern nicht eingrenzen“, sagt VSAV-Vorstand Ralf Barth.
Keine Chance für wechselwillige Majker
Der VSAV kritisiert zudem, dass Versicherungsmaklern, die jetzt aufgrund unwirksamer Honorarverträge vorzeitig ganz in die Versicherungsberatung wechseln wollten, dies nicht könnten, da der neue Berufsstand des Versicherungsberaters nach Paragraf 34d Gewerbeordnung noch nicht geschaffen sei.
Rechhtsanwalt Reichow rät Maklern, zunächst den finalen Gesetzestext abzuwarten, statt das eigene Unternehmen voreilig neu auszurichten: „Es liegt nur ein Gesetzesentwurf vor, der noch veränderbar ist.“ (jb)
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