Im Rahmen der heutige Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) noch einmal deutlich, dass es keinen Vertrieb ohne Beratung geben dürfe.
„Das ist ein elementarer Gedanke, der für alle Vertriebswege, egal ob offline oder online, gelten muss“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich zielt gerade die IDD auf die Stärkung des Verbraucherschutzes, der nur durch eine qualifizierte Beratung gewährleistet ist. Das muss auch für alle Formen des Online-Vertriebs gelten. Dies haben wir zuletzt im Verfahren gegen Check24 erstritten.“
Nachbesserung bei Regulierung der Versicherungsberater
Nachbesserungsbedarf sieht der BVK allerdings bei der Regulierung der Versicherungsberater. So würden diese von den bei Vermittlern üblichen fünfjährigen Stornohaftungszeiten ausgenommen und könnten auch verprovisionierte (bruttotarifierte) Produkte anbieten. Dabei würde der Gesetzgeber den Versicherungsberatern Wettbewerbsvorteile verschaffen, weil sie Provisionen an ihre Kunden durchleiten und mit „Geld-zurück“-Angeboten werben könnten.
Gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbots begrüßenswert
„Im Großen und Ganzen sind wir jedoch mit der IDD-Umsetzung zufrieden“, so Heinz. „So begrüßen wir, dass Provisionen und Courtagen anerkannt wurden, ebenso die gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbotes und die Möglichkeit für Versicherungsmakler Kunden, die nicht Verbraucher sind, gegen gesondertes Entgelt zu beraten. Dies würde sich der BVK jedoch auch im Privatkundenbereich wünschen. Überhaupt sollten unserem Berufsstand flexible Vergütungsformen offenstehen. Dies hat der BVK seit Jahren gefordert und das wäre auch eine wirkliche Stärkung der Honorarberatung. Wichtig ist jetzt eine zügige Umsetzung des Gesetzes.“ (fm)
Foto: BVK