Die aktuelle Gesetzesnovelle zu den Standmitteilungen ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Vollständigkeit. Doch eine Garantie für bessere Verständlichkeit ist sie nicht.
Gastbeitrag von Henning Kühl, Policen Direkt
Der Bundesrat hat die Pflichtangaben für Standmitteilungen erweitert: Ab dem 1. Juli 2018 müssen Lebensversicherer ihren Kunden jedes Jahr die Todesfall-Leistung, garantierte Ablaufleistung, Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung und den aktuellen Auszahlungsbetrag des Vertrages übermitteln.
Dies stellt eine große Chance dar, die Standmitteilungen zu vereinfachen und dem Versicherungsnehmer entsprechende Informationen verständlich und umfänglich zu präsentieren.
Skepsis ist jedoch angebracht, da Versicherer selbst bereits gültige BaFin-Vorgaben weitgehend unbeachtet lassen. Die aktuelle Gesetzesnovelle zu den Standmitteilungen ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Vollständigkeit. Sie darf aber nicht das Ende des Weges sein, denn sie ist noch keine Garantie für bessere Verständlichkeit.
Bei Standmitteilungen herrscht Wildwuchs
Die Bandbreite bei der Darstellung entsprechender Informationen ist immens, da die Übersichtlichkeit nach wie vor im Ermessen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft liegt – Gesetzesänderung hin oder her. Bis dato erstrecken sich die Informationspflichten der Lebensversicherer auf den Stand der aktuell garantierten Höhe der Überschussbeteiligung.
Das reicht für Versicherte jedoch nicht aus, um die Wertentwicklung ihrer Police zu verstehen. So müssen sie mitunter nachfragen oder einen Taschenrechner zur Hand nehmen, um sich ein Bild vom Wert ihrer Altersvorsorge machen zu können.
Ob ein Versicherter tatsächlich einmal im Jahr sinnvolle Informationen erhält, ist bislang zudem abhängig von der Gesellschaft und der Tarifgeneration. Bei den Standmitteilungen herrscht aktuell Wildwuchs. Die Neuregelungen sollen dies nun ändern.
Seite zwei: Vergleichbarkeit der Verträge deutlich eingeschränkt