Beiträge zur Kapitallebensversicherung oder zur fondsgebundenen Lebensversicherung lassen sich nur dann als Vorsorgeaufwand absetzen, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde. In diesem Fall kann der Jahresbeitrag in Zeile 51 der „Anlage Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.
Einfachere Geltendmachung
Ab 2005 abgeschlossene Verträge sind nicht mehr absetzbar, dafür wird die spätere Auszahlung des Kapitals geringer besteuert (bis zu 50 Prozent Steuerersparnis). Dies ist dann möglich, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hat, die Ableistung in einem Betrag ausgezahlt wird, diese Auszahlung erst nach dem 60. beziehungsweise für Neuverträge seit 2012 ab dem 62. Lebensjahr erfolgt und der Todesfallschutz mindestens 50 Prozent der Beitragssumme beträgt.
Die Risikolebensversicherung ist bei der Steuererklärung wesentlich einfacher geltend zu machen. Solange diese ausschließlich im Todesfall leistet, wird sie vom Finanzamt als Sonderausgabe anerkannt. Der Jahresbeitrag ist voll absetzbar und kann in Zeile 50 der „Anlage Vorsorgeaufwand“ geltend gemacht werden.
Dr. Viktor Becher ist promovierter Linguist und hat einen Master of Science in technischer Informatik. Er ist Gründer und COO des Versicherungs-Startups Getsurance. Dr. Becher ist geprüfter Versicherungsfachmann (IHK) und kennt sich bestens mit Lebensversicherungen und biometrischen Risiken aus.
Foto: Getsurance
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