Der Vorsitzende der GDV-Geschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth, erwartet, dass die Einführung einer Musterfeststellungsklage in den Koalitionsverhandlungen eine Rolle spielen wird. Dieses Instrument dürfe aber nicht missbraucht werden, warnt er in einer Kolumne auf der Homepage des Verbandes.
Das Thema sei verbraucherpolitisch geboten und auch mit Blick ins Ausland hierzulande überfällig. „Es ist Verbraucherinnen und Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen nicht zuzumuten, ihre Ansprüche umständlich einzeln vor Gericht geltend machen zu müssen, wenn es leichter und effizienter im Kollektiv ginge“, schreibt von Fürstenwerth.
Allerdings müsse eine klarer Trennstrich gezogen werden zwischen berechtigtem Verbraucherschutz auf der einen Seite und „kommerziellen Auswüchsen“ oder Missbräuchen auf der anderen Seite. „Die Musterfeststellungsklage darf nicht dazu führen, dass hierzulande eine Art ‚Klageindustrie‘ entsteht, die nicht im Sinne des Verbraucherschutzes, sondern aus reinen Profit-Interessen agiert. Dies wäre eine Pervertierung des eigentlichen Ziels“, so von Fürstenwerth.
Finanzierung offenlegen
Um ein rein kommerzielles Interesse der Klageparteien erkennen zu können, sollten Kläger offenlegen müssen, wer das Gerichtsverfahren finanziert, fordert von Fürstenwerth. Auch sollten strengere Voraussetzungen für die klagebefugten Organisationen gelten als dies bisher im Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehen ist.
Grundsätzlich sollte eine Musterfeststellungsklage seiner Meinung nach erst dann statthaft sein, wenn eine mindestens dreistellige Zahl von Verbrauchern betroffen ist. Zudem sollten sich nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen auf ein Urteil in Musterverfahren berufen können. (kb)
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