Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat in einem Beitrag der „Kieler Nachrichten“ Auszubildenden und Studenten dazu geraten, zunächst auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu verzichten. Wer diesem falschen Rat vertraue, müsse dies unter Umständen teuer bezahlen, kritisiert der Versicherungsmakler Gerd Kemnitz in seinem Blog.
Herte begründete seinen Ratschlag damit, dass sich die Police direkt auf einen Beruf beziehe. Ob dieser nach der Ausbildung tatsächlich ausgeübt werde, sei aber nicht gewiss.
„Eigentlich sollte Herr Herte wissen, dass es gleichgültig ist, welcher Beruf nach der Ausbildung ausgeübt wird. Laut Versicherungsvertragsgesetz gilt nämlich grundsätzlich der ‚zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war‘ als versichert“, kritisiert der auf BU-Policen spezialisierte Kemnitz den Verbraucherschützer in seinem Blog.
Doch wer solche grundsätzlichen Sachen nicht wisse, sollte laut Kemnitz nicht noch im Rahmen des Verbraucherschutzes Empfehlungen für oder gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeben.
Falscher Rat kann teuer werden
„Wer diesem falschen Rat vertraut und auf den Abschluss verzichtet, muss dies unter Umständen teuer bezahlen“, so der BU-Experte. Denn wer während der Ausbildung oder des Studiums berufsunfähig werde, erhalte dann natürlich keine BU-Leistungen.
Und wer als Azubi oder Student einen Arzt wegen bestimmter gesundheitlicher Beschwerden konsultiere, könne seine BU-Versicherung danach häufig nur mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder auch gar nicht mehr abschließen.
„Notlösung mit löchrigem Schutz“
„Aber wer gesunden Jugendlichen vom rechtzeitigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung abrät, kann diesen Menschen später häufig nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Alternative schmackhaft machen – obwohl diese nur eine Notlösung mit löchrigem Versicherungsschutz ist“, stellt Kemnitz fest.
„Natürlich bieten nicht alle Versicherer Jugendlichen während Ausbildung oder des Studiums einen vollwertigen BU-Schutz in ausreichender Höhe an“, so Kemnitz weiter. Aber das sei kein Grund, die Jugendlichen pauschal zum Verzicht auf BU-Schutz aufzufordern und damit ein unnötiges Risiko einzugehen. „Es gibt genügend Tarife, die auch die Besonderheiten von Auszubildenden und Studenten berücksichtigen und hierfür hervorragenden Schutz bieten.“ (kb)
Foto: Gerd Kemnitz
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