Pflege: PSG II und alles wird gut?

Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten und hat für viel Wirbel auf dem Vermittlermarkt gesorgt. Denn die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade hat dazu geführt, dass alle Pflegezusatztarife angepasst oder gleich neu aufgelegt wurden.

Gastbeitrag von Jan Dinner, Insuro Maklerservice

Jan Dinner insuro
„Makler müssen merken, ob der Kunde mit dem Thema Pflege eher rational oder emotional umgeht und ein entsprechendes Ansprachekonzept auswählen.“

Die Verunsicherung beim Vermittler ist groß und der Absatz von Pflegetagegeldpolicen stagniert seit Anfang 2017. Doch der Pflegemarkt hat sich nicht wirklich verändert. Das Begutachtungsverfahren und die Berechnungsgrundlagen der Tarife sind neu – was bleibt, ist die Notwendigkeit einer Pflegezusatzversicherung.

Konservativen Schätzungen zur Folge wird bis 2030 die Zahl der Pflegebedürftigen auf über 3,5 Millionen wachsen. Diese Zahl der prognostizierten Leistungsempfänger wird durch die Einführung des Pflegegrades 1 sogar noch zusätzlich um mindestens weitere 500.000 steigen. Die Zusatzbelastung für die gesetzliche Pflegeversicherung ist enorm.

PSG II soll Pflegebedürftige finanziell entlasten

Bereits zum Jahreswechsel wurden die Beitragssätze angepasst und auch Ende dieses Jahres wird der Satz schon wieder planmäßig angehoben. Das PSG II soll Pflegebedürftige und deren Angehöre finanziell entlasten. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Zwar gilt für alle, die zum 1. Januar 2017 bereits eine Pflegestufe haben, ein sogenannter Bestandsschutz, dieser verbietet bei aktuellen Pflegefällen, die Zuwendungen zu kürzen. Dies gilt jedoch nicht für diejenigen, die ab 2017 erstmalig einen Pflegegrad beantragen.

Leistungen für voll-stationäre Betreuung massiv gekürzt

Hier kann es zu höheren, aber auch zu wesentlich geringeren Zahlungen seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung kommen, als dies nach dem alten Leistungsgefüge nach Pflegestufen der Fall gewesen wäre. Dies gilt insbesondere für die niedrigen Pflegegrade. Der sogenannte „einrichtungseinheitliche Selbstbehalt“ sorgt dafür, dass Kunden in den Pflegegraden 2 bis 5 immer dieselbe monatliche Zuzahlung im stationären Bereich tätigen müssen.

Im Pflegegrad 2 wurden Leistungen für die voll-stationäre Betreuung im Pflegeobjekt massiv gekürzt, um die ambulante Pflege zu unterstützen und weiter auszubauen. Dies liegt vor allem daran, dass viel zu wenige Pflegeeinrichtungen für den weiter steigen Bedarf bestehen.

Seite zwei: Ü50-Kunden investieren in Pflege

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