Als wäre die Bürgerversicherung im Wahljahr 2017 nicht Drohkulisse genug, muss sich die Branche derzeit auch Angriffen von Marktwächtern und Justiz erwehren. Der PKV-Verband bleibt in der Diskussion jedoch unnachgiebig.
Im Frühjahr meldete sich die Monopolkommission zu Wort und forderte, dass die Wechselmöglichkeiten für Bestandskunden von einer privaten Kasse zur anderen verbessert werden müssen.
„Im jetzigen System konkurrieren private Versicherungsunternehmen zwar um Neukunden. Für Bestandskunden bestehen aber kaum Möglichkeiten, das einmal gewählte Versicherungsunternehmen zu wechseln, weil sie nur einen sehr geringen Anteil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen können“, heißt es in einem Gutachten der Kommission.
Sie empfiehlt ein Konzept, nach dem privat Versicherte die Möglichkeit erhalten, bei einem Versicherungswechsel ihrem Gesundheitszustand entsprechende Alterungsrückstellungen mitzunehmen. Ein Wechsel solle einmal im Jahr möglich sein.
Privatversicherer lehnen Änderungen ab
Wie in Sachen Bürgerversicherung geben sich die Versicherer auch in diesem Fall kampfeslustig. Aus ihrer Sicht gibt es kein praktikables Modell für die Mitgabe der Altersrückstellungen, das nicht mit einer Entsolidarisierung und Benachteiligung Kranker einhergeht.
„Die mir bekannten Vorschläge, auch die der Monopolkommission, sind für mich nicht überzeugend. Daher sollte dieses Thema sehr sachlich diskutiert werden, bevor durch populistische Vorschläge ein erheblicher Schaden für die Versicherten entsteht“, fordert Dr. Walter Botermann, Vorstandschef der Hallesche Krankenversicherung.
Seite zwei: Forderung könnte zu Beitragssteigerung führen