Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis beendet, steht dem Versicherungsnehmer keine Leistung aus der Ratenschutzversicherung zu. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Zur Finanzierung eines PKWs hatte die Klägerin ein Darlehen aufgenommen und dies mit einer Ratenschutzversicherung abgesichert, die auch im Falle ihrer Arbeitslosigkeit leisten sollte.
Die Klägerin war zunächst unbefristet angestellt, wurde aber, nachdem ihr gekündigt worden war, bei dem gleichen Arbeitgeber mit einem befristeten Vertrag weiter beschäftigt.
Dieser befristete Vertrag wurde nicht verlängert und die Klägerin arbeitslos.
Kein Vorliegen einer Kündigung
Daraufhin beanspruchte sie Leistungen aus der Ratenschutzversicherung, die die Versicherungsgesellschaft verweigerte. Diese argumentierte, dass die Beendigung der befristeten Beschäftigung „keine Kündigung, sondern eine bloße Mitteilung des Beendigungsgrundes des Arbeitsverhältnisses gewesen sei. Allein auf das letzte Arbeitsverhältnis und dessen Befristung sei abzustellen.
Die Klägerin sieht in der ersten, ursprünglichen Kündigung den Anspruchsgrund für die Versicherungsleistung.
Nachdem sie bereits in den Vorinstanzen gescheitert war, urteilt auch das OLG Düsseldorf zugunsten des Versicherers (Urteil vom 1. Januar 2017, Az.: I-4 U 11/16).
Die Versicherungsbedingungen in der Ratenschutz mit Arbeitslosigkeitsversicherung besagen in Paragraf 1 Nr. 3 Satz 1 RSV-ALO:
„Bei Verlust der Vollzeitbeschäftigung muss die Arbeitslosigkeit Folge eine Kündigung des Arbeitgebers oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung eines Kündigungsschutz-Prozesses oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein.“
In diesem Passus werde deutlich, „dass Versicherungsschutz lediglich für eine vorzeitige Vertragsbeendigung gewährt wird, die auf den Willen des Arbeitgebers der versicherten Person beruht. Nicht vom Versicherungsschutz erfasst ist die reguläre, von Anfang an vertraglich vorgesehene Vertragsbeendigung“, so das OLG Düsseldorf. (nl)
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