Rechtliche und finanzielle Erwägungen sind dabei oft miteinander verknüpft. Für eine ganzheitliche Finanzplanung ist es sinnvoll zu wissen, was ohne diese Dokumente passieren kann. Diese Risiken darzustellen, ist auch Finanzberatern erlaubt – sollte sogar verpflichtend sein.
Notfallvorsorge wichtiges Thema
Auch die Notfallvorsorge ist ein wichtiges Thema. Es nützt kein Notfalldokument, wenn es nicht gefunden wird. Bei Ausfall des Patienten muss klar sein, wie Rechtsdokumente ohne Zutun des Patienten schnell und rund um die Uhr – und das weltweit – in das richtige Krankenhaus gelangen. Die Aufklärung darüber ist keine Rechtsberatung.
Wo die Grenzen zur Rechtsberatung liegen, ist im Gesetz geregelt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz fordert per Definition eine gesetzliche Erlaubnis, wenn jemand Rechtsdienstleistungen anbietet.
Dies betrifft „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“. Handelt ein Finanzdienstleister bei seiner Tätigkeit nicht „konkret“ oder ohne „rechtliche Prüfung des Einzelfalles“, liegt auch keine erlaubnispflichtige Tätigkeit vor.
Autor Lutz Arnold ist Inhaber der Anwaltskanzlei Arnold mit den Spezialgebieten Anlegerschutzrecht, Vermittlerrecht und Vorsorgerecht.
Foto: Kanzlei Arnold
Mehr zu dem Thema:
Vorsorgevollmacht – fünf goldene Regeln
Patientenverfügung – fünf goldene Regeln
Versicherungsmakler und der Mythos von der Unabhängigkeit
Haftungsrisiken in der BU-Beratung – Top 5 der häufigsten Vermittlerfehler