160.000 Versicherte haben bis Ende August einen Antrag auf abschlagsfreie Rente mit 63 gestellt. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 165.000, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich einer Vertreterversammlung in Berlin mitteilte. Demnach stößt auch die Flexirente
Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann seit Juli 2014 ab 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Die Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Rentenversicherung Bund, Christian Amsinck und Dagmar König, wiesen zudem darauf hin, dass sich immer mehr Versicherte in Rentenfragen beraten lassen.
Neben Beratung in Beratungsstellen und am Telefon hätten sich im Vergleich zu 2010 allein die beantworteten E-Mail-Anfragen vergangenes Jahr nahezu verdreifacht – auf 350.000. Viele Menschen fragten zu neuen Rentengesetzen. So stelle jeder dritte Versicherte, der sich im Zusammenhang mit einem Antrag auf Altersrente derzeit beraten lasse, auch Fragen zur Flexirente.
Die Flexirente trat im Juli in Kraft. Dabei wurde unter anderem die Möglichkeit verbessert, ab 63 eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu ergänzen. Wie viele Versicherte von den Neuregelungen tatsächlich Gebrauch machten, könne man erst Mitte nächsten Jahres sagen.
Viele Fragen zur Rentenangleichung
Viele Fragen würden auch zur Angleichung der Renten in Ost und West gestellt, die schrittweise ab 1. Juli 2018 in Kraft tritt. Von den Anträgen für die Rente ab 63 seien in diesem Jahr rund 73.000 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt worden, die weiteren bei den anderen Trägern wie etwa der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Die Vertreterversammlung hatte am Mittwoch die Mitglieder des Vorstands neu gewählt, der Vorstand wählte Amsinck und König zu den Vorsitzenden. Amsinck vertritt die Gruppe der Arbeitgeber. Die alternierende Vorsitzende König vertritt die Seite der Versicherten. Als Selbstverwaltungsgremium trifft der Vorstand die wichtigen Entscheidungen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
An diesem Donnerstag findet eine weitere konstituierende Sitzung der Rentenversicherung statt, nämlich die Bundesvertreterversammlung. Hier wird ebenfalls der Vorstand neu gewählt, der gemeinsame Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und regionaler Rentenversicherungsträger übernimmt. Die Vertreterversammlungen mussten sich wegen der zurückliegenden Sozialwahl neu konstituieren. (dpa-AFX)
Foto: Shutterstock