Die Einführung einer gesetzlichen Bürgerversicherung, wie sie der SPD vorschwebt, ist aus Sicht des ehemaligen CDU-Politikers und Bundesverteidigungsministers Rupert Scholz verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Dies schreibt er in einem Gastbeitrag für die „Welt“.
Die Bürgerversicherung bedeute einen Bruch im vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzsystem, das ein Nebeneinander von „privatrechtlichem Versicherungswesen“ und „Sozialversicherung“ auf dem Gebiet der Krankenversorgung voraussetze, so Scholz in der „Welt“.
Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung würden laut Scholz in ihren Rechten am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in zumindest enteignungsgleicher Weise beschnitten. Das Gleiche gelte für das Grundrecht der Berufs- und Gewerbefreiheit.
„Massiver Eingriff“
Für jene Personenkreise, die nicht sozialversicherungspflichtig und damit auch nicht gesetzlich-krankenversicherungspflichtig sind, würde die Einführung einer verbindlichen öffentlich-rechtlichen Bürgerversicherung einen massiven Eingriff in ihre verfassungsrechtlich geschützte Versicherungsfreiheit bedeuten, so Scholz weiter. (kb)
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