Strafrechtsschutz: Dies ist bei der Policenwahl zu beachten

Immer schneller geraten Führungskräfte mit dem Gesetz in Konflikt. Strafrechtsschutz-Versicherungen schützen das Management und das Unternehmen vor existenzbedrohenden Folgen. Welche Punkte bei der Auswahl von Policen zu beachten sind.
Gastbeitrag von Mirja Link-Lundehn, Kremer Lundehn GmbH

Mirja Link-Lundehn
Mirja Link-Lundehn: „Bei der Auswahl von Policen ist Detailarbeit gefragt.“

Führungskräfte agieren im Paragrafendschungel. Sie müssen ständig neue Gesetze, Rechtsvorschriften, Verordnungen sowie Richtlinien der EU und Bundesländer beachten. Leicht kommt es zu Pflichtverletzungen mit weitreichenden, nicht selten strafrechtlichen Folgen.

Rundum-Schutz für Führungskräfte

Einen zuverlässigen Rundum-Schutz für Führungskräfte bieten nur berufliche Strafrechtsschutz-Versicherungen. Im Idealfall schließt das Unternehmen eine Firmenpolice ab. Alternativ kommen auch individuelle Manager-Policen in Betracht.

Bei der Auswahl von Policen ist Detailarbeit gefragt. Vermeintlich kleine Einschränkungen im Leistungsumfang können große Auswirkungen haben.

Wichtig ist, dass die Rechtsschutz-Versicherung nicht nur die anwaltliche Beratung für die Chefetage, sondern auch für Firmen-Mitarbeiter umfasst. Sie sind in vielen Fällen als Zeugen gefragt. Auch die Koordination der Verteidigung bei mehreren Beschuldigten sollte abgedeckt sein.

Honorarrahmen erfordert besonderes Augenmerk

Ratsam ist der Einschluss einer vorsorglichen Erstberatung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Versicherung sollte auch alle Reisekosten des Rechtsanwalts und der Beschuldigten übernehmen. Obendrein sollten Honorare für private Sachverständige, Kosten für private Ermittler oder Wirtschaftsdetekteien und ein Darlehen für eine Strafkaution eingeschlossen sein.

Der festgelegte Honorarrahmen erfordert ein besonderes Augenmerk. Viele Versicherungen akzeptieren nur Gebühren innerhalb des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), insbesondere beim Zeugenbeistand oder ausländischen Anwälten. Doch viele Fachanwälte drängen auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit Honoraren außerhalb des RVG.

Versicherungsnehmer sollten alle Honorargrenzen kritisch hinterfragen, um die bestmögliche Verteidigung zu bekommen und nicht auf Gebühren sitzen zu bleiben.

Seite zwei: Neue Firmenaktivitäten und Nachhaftung

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