Unverheiratete Paare: Sparpotenziale bei Policen

4. Rechtsschutzversicherung
Generell sei eine Mitversicherung des Partners möglich, allerdings könne es manchmal Einschränkungen geben. So darf der eine Partner bei manchen Anbietern beispielsweise nicht noch mit seiner Ex verheiratet sein.

5. Wohngebäudeversicherung
Da bei der Wohngebäudepolice die Immobilie versichert ist, spiele es keine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Finanztest empfiehlt diese Versicherung jedem Hauseigentümer. Im Rahmen des Einzugs des Partners sollten bestehende Verträge, insbesondere auf ihren Deckungsumfang, überprüft werden.

6. Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung müsse der Versicherungsnehmer angeben, wer das Auto tatsächlich fahre – und zwar unabhängig vom Beziehungsstatus.

7. Hundehaftpflichtversicherung
Hier sollte insbesondere bei Policenabschluss beachtet werden, dass auch andere Gassigeher als der eigentliche Tierhalter mitversichert sind.

8. Risikolebensversicherung
Unabhängig vom Beziehungsstatus können sich Paare laut dem Verbrauchermagazin über eine Risikolebensversicherung gegenseitig absichern. Stirbt der Hauptverdiener, erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme. Verfügt ein Partner bereits über eine Risikolebensversicherung, sollte er das Bezugsrecht überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen. (nl)

Foto: Shutterstock

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