Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) kritisiert die Ausführungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zum BGH-Urteil zur Schadenregulierung. Der Verband will sich gegen eine „so pauschale und undifferenzierte Beschränkung des Berufsbildes des Versicherungsmaklers“ wehren.
In der aktuellen Ausgabe des Bafin-Journals hatte sich die Finanzaufsicht zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Januar 2016 geäußert, nach dem die Schadenregulierung nicht Teil des Berufsbildes eines Versicherungsmaklers ist.
Die Bafin hatte in ihrer Einschätzung zum Urteil erklärt, dass „für eine schadenregulierende Tätigkeit von Versicherungsmaklern für Versicherungsunternehmen grundsätzlich kein Raum mehr“ bleibe. Ein Versicherungsmakler müsse, wenn er auch weiterhin als Schadenregulierer für einen Versicherer tätig werden wolle, den Status eines Versicherungsvertreters annehmen.
VDVM erwartet mehr Zurückhaltung der Bafin
Der VDVM kritisiert nun die Äußerungen der Finanzaufsicht. „Da Versicherungsmakler anders als Versicherungsunternehmen nicht der Aufsicht durch die Bafin unterliegen, hätte man von der Bafin bei der Interpretation eines Gerichtsurteils, das sich explizit an Versicherungsmakler richtet, mehr Zurückhaltung erwarten dürfen“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands.
Die Finanzaufsicht bemühe in diesem Fall den „Reflex des Compliance-Gebotes für Versicherungsunternehmen“. Dadurch zeigt sich nach Ansicht des VDVM, dass das „ständige Überspannen des Compliance-Gedankens“ fehlerhaften Ergebnisse zeitige.
Seite zwei: Schadenbearbeitung ist Kernpflicht des Maklers