Vollmachten und Verfügungen: Die Betagten beraten

Die sogenannte Generationenberatung spielt im Rahmen der Ruhestandsplanung eine immer wichtigere Rolle. Viele Best Ager legen Wert auf eine ganzheitliche Beratung, die Themen wie Patientenverfügungen oder Vollmachten umfasst. Eine Chance für Berater.

Sorgenfrei ins Alter – ein Wunsch, der
Sorgenfrei ins Alter – ein Wunsch, dessen Umsetzung einen planvollen Umgang mit Finanzen voraussetzt.

Die silberne Generation ist nicht nur an einer finanziellen Absicherung interessiert. Die Mehrheit legt daneben auch Wert auf Themen wie Vollmachten, Verfügungen und die Organisation der Pflegeabsicherung – so jedenfalls das Ergebnis einer Umfrage der A.S.I. Wirtschaftsberatung.

Patientenverfügung & Co.: 90 Prozent interessiert

Über 90 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Checklisten zum planvollen Umgang mit dem Krankheits- oder Todesfall wichtig sind.

Ebenso großes Interesse haben die Befragten an der Antwort auf die Frage, wie die Pflegeabsicherung für sie selbst und ihre Angehörigen zu organisieren ist.

„In der Ruhestandsberatung geht der Beratungsbedarf der Generation 50plus weit über finanzielle Aspekte hinaus“, sagt Franz-Josef Rosemeyer, Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung.

Generationenberatung immer wichtiger

Aus diesem Grund spielt die sogenannte Generationenberatung eine immer wichtigere Rolle bei der Ruhestandsplanung. Sie stellt den Kunden und seine Familie in den Mittelpunkt und geht gezielt auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Altersgruppen ein.

Versicherer wie die auf Sterbegeld spezialisierte Monuta haben den generationenübergreifenden Beratungsansatz zum festen Bestandteil ihrer Vertriebsunterstützung gemacht.

„Zu den häufig ungeklärten Kundenthemen gehören die Vorsorgeverfügungen, die es jedem Menschen ermöglichen, auch über den Tod hinaus selbstbestimmt zu handeln. Eine Patientenverfügung sorgt beispielsweise dafür, dass Ärzte und Angehörige genau wissen, wie der Patient in einer Situation, in der er gegebenenfalls nicht mehr entscheidungsfähig ist, medizinisch behandelt werden möchte. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer in finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten für ihn handlungsberechtigt ist. Gleiches gilt für die Sorgerechtsverfügung“, erläutert Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta in Deutschland.

Seite zwei: Keine falsche Scheu

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