Wie Patchwork-Familien am besten für den Notfall vorsorgen

Patchwork-Familien sind heute gang und gäbe. Da deutsche Gesetze jedoch häufig noch auf dem traditionellen Familienbild basieren, ist es für diesen Familien-Typus umso wichtiger, eigenständig Vorkehrungen für Ernstfälle zu treffen.

Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut Generationenberatung

Margit Winkler: Das Rentensplitting führt immer zum unwiderruflichen Verzicht auf Witwenrente. Diese Regelung ist für vermögenden Rentner interessant und sollte von einem Fachmann begutachtet werden, denn es gibt kein Zurück.
Margit Winkler: „Bei den Finanzen ist eine klare Regelung unabdingbar. Wichtig ist dabei die Berechnung der Liquidität im Pflegefall.“

Je präziser die Vorkehrungen in einer Patchworkfamilie gefasst sind, desto leichter wird es im Fall des Falles eine Lösung zu finden.

Darüber hinaus geht man großem Streit so von vornherein aus dem Weg. Um Belastungen und Auseinandersetzungen innerhalb der Familie zu vermeiden, helfen die nachfolgenden Tipps.

1. Die grundsätzlichen Fragen klären

Das höchste Konfliktpotential haben die Themen Finanzen und Gesundheit, respektive schwere Krankheit. Wer diese Probleme rechtzeitig und klar regelt, vermeidet Streitereien in der Familie.

Dabei gilt, je konkreter vorgesorgt ist, desto einfacher und besser ist die Umsetzung später. Vollmachten können individualisiert werden, Verfügungen ergänzen mit Handlungsanweisungen.

2. Kosten für Pflege absichern

Bei den Finanzen ist eine klare Regelung unabdingbar. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Berechnung der Liquidität im Pflegefall. Konkretes Vorgehen ist unabdingbar.

Dazu gehört eine mögliche Kürzung der Witwenrente und die Einbeziehung einer doppelten Haushaltsführung. Häufig ist ein Fehlbetrag das Ergebnis. Hier zahlt zunächst der neue Ehepartner, wenn der Bedürftige nicht in der Lage ist.

Aus Sicht des Stiefkindes kann es jetzt zum Konflikt kommen. Erst wenn der neue Partner nicht mehr in der Lage ist, zahlen die eigenen Kinder. Sie sind nach Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Unterhalt verpflichtet, auch ihre Vermögenswerte können also angegriffen werden.

3. Patientenverfügung

Jeder sollte eine Patientenverfügung anfertigen. Denn so kann jeder Mensch für sich selbst entscheiden, was im Fall des Falles zu tun ist.

Gibt es diese Verfügung nicht, muss der Arzt mit den Angehörigen sprechen. Dass hier gerade in einer Patchworkfamilie Konflikte vorprogrammiert sind, liegt auf der Hand.

Seite zwei: Eigene Wünsche

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