Im vergangenen Jahr kam es täglich zu mehr als 720 Kollisionen zwischen Pkw und Wildtieren. Doch nicht jeder Unfall mit Tieren ist versichert – darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Nach Angaben des BdV ist in der Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung der Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Dazu zählen unter anderem Schwarz- und Rotwild, Hasen, Füchse, Wildschweine oder Fischotter, nicht aber Wölfe, Eichhörnchen, Hunde, Katzen oder Schafe. Kfz-Halter sollten daher darauf achten, dass ihre Kaskoversicherung einen erweiterten Schutz für Zusammenstöße mit Tieren aller Art beinhaltet, rät der Verband.
Zusammenstoß erforderlich
Beim Unfall müsse auch tatsächlich ein Zusammenstoß mit dem Tier stattgefunden haben. Wer einem Wildschwein nur ausweicht und dann mit dem Auto von der Straße abkommt und es beschädigt, bekomme den Schaden an seinem Wagen unter Umständen nur ersetzt, wenn er eine Vollkaskoversicherung hat. Die Teilkasko leiste in diesem Fall nicht, so der BdV – es sei denn, dass durch das Ausweichen eines Wildtieres ein größerer Schaden vermieden werden sollte.
Wird bei dem Unfall noch der Zaun einer Weide beschädigt, komme die Kfz-Haftpflichtversicherung für diesen Schaden auf. (kb)
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