Zur Optimierung des Chance/Risiko-Verhältnisses von fondsgebundenen Lebensversicherungen bietet die WWK Lebensversicherung a. G. ab sofort das innovative Lebenszyklusmodell WWK SmartProtect an.
Die neue, optional wählbare Anlagestrategie zielt insbesondere darauf ab, den erreichten Wert des Fondsguthabens durch schrittweisen Übergang in risikoärmere Fonds abzusichern.
WWK SmartProtect setzt sich abhängig von der Laufzeit des Vertrags aus bis zu fünf Abschnitten zusammen. Dafür werden ausgehend vom Endtermin feste Perioden definiert. Das Fondsguthaben wird in jeder Periode in einem seitens der WWK empfohlenen Zielfonds geführt, der – in Abhängigkeit von der Restlaufzeit des Vertrags – ein angemessenes Verhältnis zwischen Ertragschance und Risiko bietet. Vorgeschaltet ist ein Zeitraum, in dem das Fondsguthaben in Startfonds investiert wird, die vom Kunden vertragsindividuell ausgewählt werden. Für diesen Abschnitt können Aktienfonds oder Mischfonds mit mindestens 80 Prozent Aktienquote aus einer umfangreichen Fondspalette ausgewählt werden.
Zielfonds sind drei Mischfonds
Für die Zielfonds nutzt WWK SmartProtect drei Mischfonds der WWK Investment S.A. mit unterschiedlichen Risikoausprägungen sowie einen Geldmarktfonds. Vorteil der WWK Mischfonds ist das passgenaue und auf das Lebenszyklusmodell ausgerichtete Management durch die hauseigene Kapitalanlage der WWK. Kunden profitieren dabei zudem von der Kapitalmarktexpertise der WWK. Diese wurde in den letzten Jahren mit branchenweiten Spitzenergebnissen bei der Nettoverzinsung des Versicherers unter Beweis gestellt.
Lebenszyklusmodell bietet volle Flexibilität
WWK SmartProtect steht für alle fondsgebundenen Rentenversicherungstarife der WWK ohne Garantiezusage zur Verfügung. Das Lebenszyklusmodell bietet Kunden und Vertriebspartnern dabei volle Flexibilität: Ein späterer Einstieg während der Vertragslaufzeit in WWK SmartProtect ist ebenso möglich wie ein anteiliger Einschluss. Bei einem späteren Einstieg können die bisher im Vertrag besparten Fonds übernommen werden, sofern die Restlaufzeit des Vertrages größer 15 Jahre bis zum Ablauftermin des Lebenszyklusmodells ist. (fm)
Foto: WWK