Seit Jahresbeginn wird die Altersvorsorge staatlich stärker gefördert. Dem Versicherungsunternehmen Universa zufolge setzt die deutsche Politik damit ein wichtiges Signal, dass sich die Altersvorsorge weiterhin lohnt.
Arbeitnehmer können über die betriebliche Altersvorsorge nun bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuerfrei fürs Alter sparen. Vorher waren es maximal vier Prozent.
Laut Universa ergibt das für das Jahr 2018 umgerechnet bis zu 6.240 Euro, von denen die Hälfte sozialabgabenfrei gespart werden kann. Darüber hinaus sei die Förderung der Rüruprente ausgebaut worden.
So können für dieses Jahr 86 Prozent (Vorjahr: 84 Prozent) der Beiträge bis zu einem Höchstbetreag von 23.712 Euro (Vorjahr: 23.362 Euro) pro person steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Regeländerungen bei Riester-Rente
Die jährliche Riester-Grundzulage wurde Universa zufolge von 154 auf 175 Euro erhöht. Dies werde auch für bereits bestehende Riesterverträge gewährt.
Sei der spätere Rentenanspruch sehr gering, könne er mit einer Einmalzahlung abgefunden werden. Dies sei bis zu einer monatlichen Rente von 30,45 Euro möglich.
Seit dem ersten Januar werde die Abfindung außerdem nicht mehr voll, sondern nach der „Fünftelregelung“ ermäßigt besteuert. Damit werde nur ein Fünftel der Einmalzahlung zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.
Freibetrag bei Grundsicherung
Seit Jahresbeginn werde Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge wie Riester-, Rürup- oder Betriebsrente, bei der Berechnung der staatlichen Grundsicherung nicht mehr voll angerechnet.
In Zukunft bleibt laut Universa ein Grundfreibetrag von 100 Euro im Monat anrechnungsfrei. Sollte die zusätzliche Altersvorsorge höher sein, so werden 30 Prozent des übersteigenden Betrags bis zu einem Höchstbetrag von 208 Euro monatlich nicht angerechnet. (bm)
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