bAV: Arbeitgeberzuschuss führt zu Problemen

Der vorgeschrieben Zuschuss, den Arbeitgeber ab 2022 zu bestehenden Betriebsrentenverträgen zahlen müssen, lässt sich in den Unternehmen schwerer umsetzen, als sich der Gesetzgeber das vorgestellt hat. 

Arbeitgeber müssen sich infolge der Einführung des Zuschusses auf große Unübersichtlichkeit einstellen.

Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus einer Umfrage bei Versicherern, die von der bbvs Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) durchgeführt wurde.

Damit wurde ermittelt, ob und wie die Versicherer bei Bestandsverträgen eine Aufstockung der Einzahlungen überhaupt zulassen. Ergebnis: Die Arbeitgeber müssen sich auf große Unübersichtlichkeiten einstellen.

Nur wenige von den insgesamt 23 Gesellschaften, die auf die Fragen geantwortet haben, lassen in bestimmten Grenzen Erhöhungen in allen Tarifen für die Direktversicherung zu.

Einschränkungen und Bedingungen

Ein Versicherer lehnt in bestehenden Verträgen Beitragserhöhungen völlig ab und verweist auf Sonderkonditionen bei einem Neuvertrag für den Arbeitgeberzuschuss. Sechs Anbieter befinden sich noch in der Nachdenkphase.

Bei den übrigen finden sich viele Einschränkungen und Bedingungen. Die meisten Unternehmen machen die Möglichkeit einer Erhöhung an der Tarifgeneration oder am Auflagejahr des Tarifes fest oder beziehen sich auf den jeweiligen Rechnungszins, ab dem noch eine Erhöhung möglich ist.

Einige Versicherer lassen zwar eine Erhöhung im alten Tarif zu, aber zu neuen Rechnungsgrundlagen. Unter diesen Umständen gelten dann zwar die ungünstigeren neuen Rechnungsgrundlagen, zumindest entfallen aber die Stückkosten für einen Neuabschluss.

Seite zwei: Arbeitgeber müssen Lösungen finden

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments