BdV: Privathaftpflicht bei Schnee und Eis unverzichtbar

Angesichts des starken Schneefalls, den das Sturmtief „Friederike“ in einigen Bundesländern verursacht hat, weist der Bund der Versicherten (BdV) darauf hin, dass Hauseigentümer und Mieter Gehwege vor dem Haus und der Wohnung frei von Schnee und Eis räumen müssen.

Dichter Schneefall behindert die Sicht am 18.01.2018 auf einer Straße nahe Wriezen (Brandenburg). Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt, dass es an diesem Donnerstag in vielen Teilen des Landes Orkanböen mit Geschwindigkeiten von bis zu 115 Kilometern pro Stunde geben könnte. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa | Verwendung weltweit
Auch in Brandenburg sorgte Sturmtief „Friederike“ für dichten Schneefall.

Tun sie dies nicht, haften sie für entstandene Schäden mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrem Einkommen bis zur Pfändungsgrenze, warnt der Verband.

„Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann zur Kasse gebeten werden – eine Privathaftpflicht– oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-versicherung ist daher unverzichtbar“, so BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Schadenfälle durch Schneedruck

Darüber hinaus empfehle sich in schneereichen Regionen die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um sogenannte Elementarschäden. Damit seien auch Schadenfälle durch Schneedruck versichert, wenn besonders viel Schnee gefallen ist. (kb)

Foto: Picture Alliance

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