Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli werden viele Ruheständler erstmals steuerpflichtig. Die Renten sollen zum 1. Juli im Westen um 3,22 Prozent und im Osten um 3,37 Prozent steigen.
„Nach der aktuellen Anhebung der Rentenwerte im Jahr 2018 zahlen voraussichtlich 4,41 Millionen Rentner in Deutschland Steuern“, erklärte das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage von „Focus Online“.
Für 2019 erwartet das Ministerium einen Anstieg der steuerpflichtigen Rentner auf 4,57 Millionen. Betroffen ist damit etwa jeder vierte Rentner in Deutschland.
Wer in diesem Jahr erstmals in den Ruhestand geht, darf als Alleinstehender maximal 13.817 Euro Altersrente beziehen, ohne darauf Steuern abführen zu müssen, wie „Focus Online“ unter Verweis auf das Bundesfinanzministerium berichtet.
Steuerlicher Grundfreibetrag 2018
Das entspricht einer monatlichen Bruttorente von 1.132 Euro von Januar bis Juni und von 1.170 Euro nach der Rentenerhöhung zum 1. Juli.
Dabei wurde neben dem Altersentlastungsbetrag (24 Prozent bei erstmaligem Rentenbezug 2018) auch der Werbungskosten-Pauschbetrag berücksichtigt – also jener Betrag, den Steuerpflichtige ohne Nachweis als Werbungskosten absetzen können (102 Euro).
Weiterhin wurde auch auf den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro) und Vorsorgeaufwendungen für die gesetzliche Krankenversicherung (7,3 Prozent 1.362 Euro) geachtet. Danach bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 9.000 Euro. Dieses entspricht genau dem steuerlichen Grundfreibetrag im Jahr 2018. (dpa-AFX)
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