Der Bundesrat besteht darauf, Verbesserungen beim Pflegepersonal in Krankenhäusern nicht auszuhöhlen. Die zum 1. Januar 2019 geplanten Personaluntergrenzen müssten für alle Stationen und Notaufnahmen sowie tagsüber und auch nachts gelten.
Dies forderte die Länderkammer in einer am Freitag beschlossenen Entschließung. Die Personalschlüssel dürften nur mit Fachpersonal erfüllt werden, nicht mit Auszubildenden oder Hilfskräften.
Zusätzliche Personalkosten sollten voll aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden und dürften nicht die Krankenhäuser belasten.
Verordnung durch Gesundheitsministerium möglich
Zum 1. Januar 2019 sollen die Spitzenverbände von Krankenkassen und Krankenhäusern Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche einführen – und auch festlegen, was genau darunter fällt.
Sollte eine Vereinbarung nicht zustande kommen, wäre nach Angaben des Bundesrats das Bundesgesundheitsministerium am Zug, dies per Verordnung zu regeln. (dpa-AFX)
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