Der Bundestag hat heute das Pflegepersonalstärkungsgesetz gegen die Stimmen der FDP sowie bei Enthaltung der AfD, der Linken Nündnis90/Die Grünen beschlossen. Es soll helfen, den Pflegenotstand in Deutschland zu beseitigen.
Das Gesetz sieht vor, in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen zu schaffen und zu finanzieren. Je nach Größe sollen die Pflegeeinrichtungen zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich erhalten. In Krankenhäusern werden die Pflegepersonalkosten ab 2020 aus den Fallpauschalen (DRG) herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein sogenannter Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. So soll eine Mindestpersonalausstattung erreicht werden.
Bereitschaft zur Ausbildung soll gestärkt werden
Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden. Das Gesetz sieht auch vor, ab 2019 die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.
Mehrere Regelungen zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern. Die Krankenkassen sollen jährlich zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen investieren. Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll ausgebaut werden. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte im Alltag zu entlasten.
Zuschläge für längere Wegezeiten
Über Änderungsanträge im Gesundheitsausschuss wurden weitere Regelungen zugunsten einer besseren Pflegeversorgung getroffen. So dürfen in der häuslichen Krankenpflege tarifliche Vergütungen von den Krankenkassen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Zudem werden längere Wegezeiten für Pflegekräfte vor allem im ländlichen Raum durch Zuschläge vergütet.
In der Altenpflege werden die gesetzlichen Regelungen so verändert, dass auf den neu geschaffenen Stellen vor allem Fachkräfte und nicht Hilfskräfte zum Einsatz kommen sollen. Außerdem bleiben Teile des wegfallenden Pflegezuschlags für Krankenhäuser erhalten, indem Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro in den sogenannten Landesbasisfallwert überführt werden. Zudem werden Krankenhäuser im ländlichen Raum mit rund 50 Millionen Euro zusätzlich unterstützt.
Minister: Erster Schritt, dem weitere folgen müssen
In der Schlussdebatte sprachen Redner von Union und SPD von der wichtigsten Pflegenovelle seit vielen Jahren. Auch die Opposition würdigte die in der Vorlage enthaltenen Verbesserungen, mahnte jedoch weitergehende Schritte an, um die Versorgung nachhaltig zu stärken und die Finanzierung der kostspieligen Pflege zu sichern. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, mit der Gesetzesänderung würden die Probleme konkret angepackt. Dies sei wichtig, um die Vertrauenskrise in der Pflege zu überwinden. Insbesondere für die Kliniken sei mit dem Gesetz ein Paradigmenwechsel verbunden. Spahn betonte: „Es ist der größte Schritt in der Pflege seit über 20 Jahren.“ Allerdings sei dies nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssten. So werde in der Altenpflege eine bessere Bezahlung angestrebt.
Spahn räumte auch ein, dass die neu geschaffenen Pflegestellen angesichts des ziemlich leeren Arbeitsmarkts erst einmal besetzt werden müssten. Es gehe jetzt erst einmal darum, ein Signal an die Pflegekräfte zu senden, dass sich Arbeitsbedingungen verbesserten. Was die kritisierten Pflegepersonaluntergrenzen in Kliniken angeht, warnte der Minister davor, die Personalanforderungen zu schnell und zu stark zu erhöhen. Dies würde womöglich dazu führen, dass Krankenhäuser ihr Angebot reduzierten, Stationen schlössen und Betten abbauten. Richtig sei ein schrittweises Vorgehen mit Augenmaß.
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