Mehrere Krankenkassen stehen im Verdacht, bei der Versorgung ihrer Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln zu sehr auf den Preis und zu wenig auf die Qualität zu schauen. Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ermittelt die Aufsicht gegen mehrere große Ersatzkassen.
„Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Prüfung sind Verträge zur Versorgung mit Beatmungs-, Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung“, sagte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Frank Plate, dem Blatt.
Der Bundestag hatte erst im Februar 2017 das Heil- und Hilfsmittelrecht reformiert, nachdem es Vorwürfe gegeben hatte, die Kassen würden beim Einkauf von Erwachsenenwindeln Preisdumping betreiben und ihre Patienten mit minderwertigen Produkten versorgen. Krankenkassen schreiben Hilfsmittel in großem Stil aus, um die Aufträge können sich der Sanitätsfachhandel oder Hersteller bewerben. Die Kassen versprechen sich davon erhebliche Einsparungen.
Preis darf nur zu 50 Prozent einfließen
Plate hält die Ausschreibungen der Barmer Ersatzkasse für Beatmungsgeräte von Patienten mit nächtlichen Atemstörungen (Schlafapnoe) für „nicht zweckmäßig“. Desselbe gilt aus seiner Sicht für die Ausschreibungen der DAK für Inkontinenzprodukte.
Auch der CDU-Gesundheitspolitiker Roy Kühne zweifelt die Rechtmäßigkeit der Ausschreibungen dem Bericht zufolge an und hat das Bundesversicherungsamt eingeschaltet. Kühne kritisiert demnach die Festlegung, wonach der Preis das entscheidende Kriterium beim Zuschlag sein soll. Im Gesetz sei festgelegt, dass der Preis nur zu 50 Prozent in die Vergabe einfließen dürfe.
Vorwürfe zurückgewiesen
Die DAK-Gesundheit und die Barmer haben die Vorwürfe in der Zwischenzeit zurückgewiesen. Die Qualitätsanforderungen der Kasse lägen deutlich über dem gesetzlichen Standard, teilte die DAK-Gesundheit am Montag in Hamburg mit. „Wir verlangen in der Ausschreibung explizit, dass die Anbieter unseren Versicherten die gleiche Versorgung wie bisher garantieren müssen“, sagte der Sprecher des Unternehmens, Jörg Bodanowitz.
Bei der Ausschreibung für Beatmungs- und Atemtherapiegeräte seien alle wichtigen Qualitätsanforderungen verpflichtend festgeschrieben, teilte Barmer-Chef Christoph Straub am Montag auf Anfrage in Wuppertal mit. Die 1. Vergabekammer des Bundes habe unlängst bestätigt, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Ausschreibung der Barmer für Atemtherapiegeräte korrekt sei.
„Weil wir in unseren Ausschreibungen den Qualitätsaspekt bereits in der Leistungsbeschreibung fixieren, werden unqualifizierte Produktangebote von vornherein ausgesiebt“, sagte Straub. So werde verhindert, dass Patienten minderwertige Geräte erhielten. (dpa-AFX)
Foto: www.dr-roy-kuehne.de