Etwa 20 Prozent war der Fehler bewusst: Sie gaben an, aus Zeitnot oder wegen einer kurzen Fahrtstrecke die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen zu haben. In einigen Fällen hatte das Kind selbst den Gurt gelöst oder die Arme darunter geführt. Signifikant schlechter gesichert waren Kinder bei Personen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit.
Nach Meinung von UDV-Leiter Siegfried Brockmann müssen die Sitzhersteller mehr tun, um die Handhabung zu vereinfachen. Eine ausführliche schriftliche Anleitung liege zwar bei, sei aber oft schwer verständlich, insbesondere bei Sprachproblemen.
Hier brauche es Anleitungsfilme und ausführliche Einweisungen durch den Fachhandel. Brockmann fordert auch eine Änderung bei den Sitztests. Sie sollten nicht nur das Crashverhalten berücksichtigen, sondern auch eine leichte und sichere Handhabung.
Gesetzliche Änderungen seien dagegen nicht nötig. Die Höhe der Strafen bei Nichtbenutzung oder Benutzung falscher Sicherungseinrichtungen sei ausreichend. Kindersicherungseinrichtungen sind bis zum Alter von einschließlich elf Jahren vorgeschrieben, wenn das Kind nicht größer als 150 cm ist. Im Jahr 2017 starben 14 Kinder bis zu diesem Alter im Auto, über 1.000 wurden schwer verletzt. (dr)
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