Die Bafin hingegen betont, dass an den Verkauf der Generali strenge gesetzliche Anforderungen geknüpft seien, um die Belange der Versicherungsnehmer zu wahren. So prüft die Finanzaufsicht unter anderem, ob der Erwerber über ein effektives Risikomanagement verfügt. Zudem muss Viridium in der Lage sein, den übernommen Bestand von vier Millionen Verträgen angemessen zu verwalten. Darüber hinaus prüft die Bafin auch die Bonität des Erwerbers.
So hängt das Niveau der Kundensicherheit unter anderem auch von der Fähigkeit der Gruppe ab, ein in Not geratenes Unternehmen zu stützen. „In der aufnehmenden Gruppe liegen in der Regel andere Verhältnisse vor, als in der abgebenden Gruppe, was aus Kundensicht ein höheres oder niedrigeres Maß ans Sicherheit bedeuten kann.
Ist weniger Sicherheit zu befürchten, verlangen wir Absicherungsmaßnahmen“, sagt Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht bei der Bafin. Die Bafin prüfe jeden beabsichtigen Erwerb eines Versicherungsunternehmens sorgfältig. (dr)
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