In der Union gibt es Überlegungen, künftig mit gesetzlichen Maßnahmen auf den massenhaften Verkauf klassischer Lebensversicherungsverträge zu reagieren. Falls das Vertrauen der Kunden weiterhin massiv beschädigt werde, müsse der Gesetzgeber gegensteuern. Würden Sie das grundsätzlich befürworten?
Die Einführung von Solvency II im lang anhaltenden Niedrigzinsumfeld hat die Lebensversicherungsbranche nicht zu verantworten. Wenn ein Anbieter wegen massiver regulativer Kapitalanforderungen auch über einen Verkauf von Beständen nachdenkt, so wird das aus wirtschaftlichen Erwägungen geboten sein.
Ihn dafür an den Pranger zu stellen, ist aus Endverbrauchersicht zwar verständlich. Doch unternehmerisch muss ein Vorstand reagieren, wenn ein Unternehmen in Schieflage zu geraten droht. Die Medienschelte trifft also in der Regel die Falschen.
Ich habe weder Verbraucherschützer gesehen, die sich gegen die Solvency-II-Anforderungen gewandt haben, noch kenne ich einen einzigen Lebensversicherer, der Solvency II gewollt hat.
Erhebungen des GDV zeigen, dass 97 Prozent der Versicherer Solvency II für zu komplex und zu aufwendig halten. Sehen Sie konkreten Änderungsbedarf bei Solvency II und falls ja, in welchen Bereichen?
Der GDV-Erhebung stimme ich voll und ganz zu. Denn schließlich war die HGB-Welt keine schlechte Grundlage. Wir brauchen eine deutliche Reduzierung des Berichtswesens. Denn die Antwort der europäischen Regulatorik auf das deutsche Versicherungswesen ist völlig überdimensioniert.
Sind regulatorische Verschärfungen grundsätzlich die richtige Antwort auf staatlich verschärfte Kapitalmarktbedingungen?
Die Regularien im Asset Management sind heute deutlich angelsächsisch geprägt. Ich denke, wir sollten diese nach dem Brexit neu hinterfragen. Dies gilt umso mehr, als Großbritannien die Steuern senken und die Regulatorik zurückfahren möchte.
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Interview: Kim Brodtmann
Foto: Hanse Merkur /Michaela Kuhn