„Ausschließlichkeitsvertreter und Großvermittler haben einen gewissen Vorteil“

Mit der IDD-Umsetzung steht nun der nächste regulatorische Einschnitt für Vermittler an. Was sind die wichtigsten Änderungen für Vermittler?

Zunächst sehe ich die IDD-Umsetzung nicht als regulatorischen Einschnitt, eher als konkretere Leitplanken auf dem Weg in eine Richtung, die schon die Vermittlerrichtlinie gewiesen hatte.

Beispielsweise ist das Fortbildungsgebot für Vermittler und ihre Mitarbeiter nur scheinbar neu, auch die abgelöste alte Richtlinie sah dauerhaft vorhandene Kenntnisse vor. Nur eben keine konkret geforderten 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr, aber seriös arbeitende Vermittler und Mitarbeiter kommen ohnehin auf weitaus mehr Stunden.

Das scheinbar neue Paradigma, dem Handeln das bestmögliche Interesse des Kunden zugrunde zu legen, dürfte mindestens für Makler nicht überraschend sein, jedenfalls wenn sie sich schon einmal mit dem Sachwalterurteil des BGH von 1985 und dessen Konsequenzen für ihr Berufsverständnis befasst haben.

Seriös arbeitende Vertreter und Makler haben sich hoffentlich bisher schon nicht von Geschäftsplanzielen, Wettbewerben, Incentives und besonders hohen Provisionen beeinflussen lassen, gegen das Kundeninteresse zu handeln.

Dass Versicherungsprodukte nicht am Markt vorbei entwickelt und vertrieben werden, sollte ebenfalls für keinen verantwortungsbewussten Versicherer oder Deckungskonzeptentwickler eine Überraschung darstellen. Die Dokumentation dieses Prozesses mag neu sein, nicht aber der Prozess selbst.

Welche echten Neuerungen stehen an?

Was in der Tat neu ist, sind zum Beispiel die Vorgaben zur Geeignetheitsprüfung und zur laufenden Prüfung von Versicherungsanlageprodukten. Das stärkt übrigens den sinnvollen Gedanken, dass ein Kunde nicht nur beim Vertragsabschluss gut beraten werden sollte, sondern anschließend eine aktive Betreuung erwarten darf.

Dass beim Paketvertrieb von Restschuldversicherungen eine besondere „Abkühlperiode“ eingehalten werden muss, verdanken wir einigen deutschen Versicherern und deren Bankpartnern, die das Desaster um die Restschuldversicherung in Großbritannien entweder nicht wahrgenommen oder nicht die richtigen Konsequenzen daraus gezogen haben.

Bis heute wurden 24 Milliarden GBP Schadenersatzleistungen an britische Kunden gezahlt, die mit ihren zwangsweise zum Kredit abzuschließenden Versicherungen nahezu nur Provisionen finanziert hatten.

Das hat wohl die betroffenen deutschen Versicherungs- und Bankmanager nicht unruhiger schlafen lassen. So weckt sie nun erst die Bafin mit ihrer Umfrage und dann als Folge das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz etwas unsanft.

Seite drei: „Kunden akzeptieren nicht mehr jedes Geschäftsgebaren“

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