Keine Lust auf Rutschpartie? Worauf Autofahrer jetzt achten sollten

Sommerreifen in Herbst und Winter sind lebensgefährlich. Von „O“ bis „O“ (Oktober bis Ostern) herrscht einem ungeschriebenen Gesetz zufolge Winterreifenzeit. Warum sich Autofahrer an diesem Zeitraum orientieren sollten und worauf man beim Kauf unbedingt achten sollte.

Bei Frost und Schnee ist es meist zu spät. Abgesehen davon, dass Sommerreifen im Herbst und Winter mitunter lebensgefährlich sein können.

Winterreifenpflicht
 situativ – und was heißt das nun?

Gerade von Bewohnern schneearmer Gegenden wurde in der Vergangenheit gern auf die richtige Bereifung verzichtet, da sich deren Anschaffung ihrer Meinung nach ohnehin nicht lohnte und es auch keine explizite Vorschrift gab. Seit 2010 ist aber eine sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ in Paragraph 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert, betont die Arag in einer aktuellen Mitteilung.

Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Als wintertauglich gelten dabei laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur noch solche Reifen, die das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, aufweisen. Sogenannte M+S-Reifen dürfen nach einer Übergangsregelung noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

Achtung: Wer als Fahrer gegen Paragraph 2 Abs. 3a StVO verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch der Halter des Wagens wird neuerdings mit 75 Euro zur Kasse gebeten; er bekommt ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister.

Seite 2: Sommer ade –  ab wann?

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