Seit dem 1. September gilt für erstmals zugelassene Neuwagen ein neues realitätsnäheres Prüfverfahren für Verbrauchs- und Emissionswerte – WLPT („Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“). Es ersetzt den bisher bestehenden NEFZ-Test („Neuer Europäischer Fahrzyklus“). Das neue Verfahren ist zudem Basis für die Berechnung der Kfz-Steuer. Welche Folgen die Änderungen für Pkw-Fahrer haben, zeigt eine Meldung von Cosmos Direct.
WLTP – was Autokäufer beachten sollten
Fahrzeugbesitzer und Käufer von Gebrauchtwagen können gelassen bleiben: „Alle Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. September 2018 das erste Mal zugelassen wurden, werden nach dem alten NEFZ-Prüfverfahren Kfz-besteuert“, so Roman Wagner, Versicherungsexperte bei der Cosmos Direct. Anders sieht es aus, wenn der Wagen taufrisch vom Band kommen soll.
„Bei einer Erstzulassung ab dem 1. September 2018 – auch von bereits vorhandenen Modellen – entscheidet das neue WLTP-Prüfverfahren darüber, wie hoch die Kfz-Steuer sein wird“, sagt Wagner. Bei diesem Prüfverfahren werden meist höhere Emissionswerte erwartet. Interessierte Autokäufer sollten sich deshalb vorab informieren.
Seite 2: Nach zehn Jahren ein neues Auto