Union und SPD wollen eine Kommission für eine mögliche Angleichung der Arzt-Honorare für gesetzlich und privat Versicherte einrichten. Die Kommission soll eine gemeinsame Honorarordnung für die gesetzliche und die private Krankenversicherung (GKV und PKV) vorbereiten, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Verhandlungskreisen.
Ob der von der SPD geforderte Schritt auch realisiert werde, hänge auch von der Machbarkeit ab, hieß es. Die SPD wollte unter anderem mit einer Angleichung der Honorare ein Ende der „Zwei-Klassen-Medizin“ in Deutschland einleiten. Nun bleibt zunächst unklar, ob es tatsächlich zu gleichen Arzthonoraren kommt.
Die SPD verspricht sich von einer Honorarangleichung, dass Privatpatienten beim Arzt nicht mehr bevorzugt werden und sich Ärzte nicht länger vorzugsweise in Regionen mit vielen Privatpatienten niederlassen. Derzeit löst ein Arzt mit vergleichbarer Leistung bei einem Privatversicherten das Zweieinhalb- bis Dreifache des Honorars im Vergleich zu einem gesetzlich Versicherten aus.
Arbeitnehmer könnten entlastet werden
Eine komplette Angleichung ohne Abstriche für die Ärzte würde nach Warnungen von Experten aber Mehrkosten für die gesetzlichen Kassen verursachen. Die Rede ist von dadurch nötigen Beitragsanhebungen von 0,4 bis 0,6 Prozentpunkten. Da die Beiträge künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden sollen, könnte eine Umsetzung beider Vorhaben dennoch für die Arbeitnehmer insgesamt zu einer Entlastung führen.
Für PKV und GKV bestehen zwei unterschiedliche Honorarsysteme (GOÄ und EBM). Beide sind in Teilen veraltet, insbesondere für die GOÄ laufen hinter den Kulissen seit langem Reformarbeiten. (dpa-AFX)
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